Wer wir sind
Im Frühjahr 2005 haben sich die Vertreter der großen Dachverbände und von unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie Experten und Wissenschaftler zu der Projektgruppe „Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts“ zusammengeschlossen. Die Projektgruppe erarbeitete Vorschläge u.a. zur Vereinfachung und Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts sowie eine Selbstverpflichtung des Dritten Sektors zur Eigenorganisation von mehr Transparenz.
Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements („Hilfen für Helfer“) ist bereits ein wichtiger Reformschritt gelungen. Auf einer Klausursitzung der Projektgruppe im Mai 2009 wurde beschlossen, dass sich die Dachverbände des Dritten Sektors in einem „Bündnis für Gemeinnützigkeit“ konstituieren, um den Prozess zur Überwindung der Fragmentierung der deutschen Verbändekultur weiter voranzubringen und Identität, Gewicht, Außenwirksamkeit und kooperative Aktionsfähigkeit des Dritten Sektors gegenüber Politik und Verwaltung zu stärken.
Was wir wollen
Für eine vitale Demokratie ist freiwilliges Bürgerengagement essentiell. Kaum eine der großen Herausforderungen, mit denen sich unsere Gesellschaft konfrontiert sieht, kann ohne aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und deren Engagement sowie ohne neue Formen der Kooperation und Vernetzung bewältigt werden. Vor dem Hintergrund von demografischem Wandel und Globalisierungswirkungen gilt heute mehr denn je, dass Bürgerinnen und Bürger in Ergänzung zum Staat Gemeinwohlaufgaben übernehmen; dabei dürfen sie nicht zu Lückenbüßern auf Feldern werden, die zu bearbeiten Aufgabe des Staates sind.
Für solches ergänzende Bürgerengagement brauchen wir den „ermöglichenden“, „aktivierenden“ Staat; seine Aufgabe ist es, durch förderliche Rahmenbedingungen die Übernahme von Verantwortung für das Gemeinwohl durch gesellschaftliche Akteure zu stärken. Auf diese Weise wird auch die im Subsidiaritätsprinzip verankerte Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft gewährleistet. Vor diesem Hintergrund hat sich das Bündnis für Gemeinnützigkeit konstituiert und sich die Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zum Ziel gesetzt. Seine konkreten Vorschläge hat das Bündnis in seiner „Genshagener Erklärung“ niedergelegt.
Trägerkreis des Bündnisses
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Dr. Gerhard Timm
Bundesverband Deutscher Stiftungen, Prof. Dr. Hans Fleisch
Deutscher Bundesjugendring, Daniel Grein
Deutscher Kulturrat, Olaf Zimmermann, Gabriele Schulz
Deutscher Naturschutzring, Dr. Helmut Röscheisen
Deutscher Olympischer Sportbund, Dr. Karin Fehres
Deutscher Spendenrat, RA’in Daniela Felser; RA Wolfgang Stückemann
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Dr. Ambros Schindler
VENRO – Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen, Jana Rosenboom
Beirat
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Dr. Ansgar Klein
Deutscher Fundraising Verband, Jörg Fester
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Burkhard Wilke
RA Bernd Beder, Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e. V.
Prof. Dr. Peter Fischer, Universität Bielefeld
Dr. Anna Katharina Gollan, LL.M., P+P Pöllath + Partners
Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Prof. Dr. Monika Jachmann, Bundesfinanzhof
Michael Löher, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
RA Dr. Christoph Mecking, Institut für Stiftungsberatung
Dr. Rupert Graf Strachwitz, Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt Universität zu Berlin
Dr. Wolfgang Teske, Kaufmännischer Vorstand der Diakonie Mitteldeutschland
Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School
Sprecherrat
Dr. Karin Fehres, Deutscher Olympischer Sportbund
Prof. Dr. Hans Fleisch, Bundesverband Deutscher Stiftungen
Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat